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Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) nach TRGS 521
Bei der Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch und Umwelt zu unterbinden.
Diese Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig.
Die TRGS 521 beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für Abbau und Deponierung.
Die künstlichen Mineralfasern (KMF) sind meist als Mineralwolle in Gebäuden als Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt.
Diese treten bei folgenden Objekten auf:
• Fassaden
• Innenwände/Leichtbauplattenwände
• Trittschalldämmung
• Mineralfaserhaltiger Putz
• Fußböden im Dachausbau
• Rohrleitungsisolierungen
• Rohrleitungsisolierungen
• Spritzisolierung
Unser Unternehmen entsorgt demontiertes Material fach- und zulassungsgerecht und mit entsprechenden Nachweis und Dokumentation.